Sie können das Zürcher Rote Kreuz in Ihrem Nachlass berücksichtigen und dies entsprechend im Testament vermerken. Erbschaften und Legate an gemeinnützige Organisationen sind steuerbefreit. Sie finden hier ein paar konkrete Vorschläge:
Ich ,………………………. widerrufe alle bisherigen Testamente
Ich setze allfällige pflichtteilsgeschützte Erben auf den Pflichtteil.
Für die freie Quote setze ich das Zürcher Rote Kreuz, Sitz in ……..Zürich, …………strasse … als Erbe ein.
Ebenso setze ich das Zürcher Rote Kreuz als Willensvollstrecker ein.
Ort/Datum/Unterschrift
Als Legat wird gemäss Gesetz eine Schenkung, die aus dem Nachlass an eine Person oder gemeinnützige Institution gemacht wird bezeichnet. Dabei ist zu beachten, dass das Legat nicht die gesetzlichen Pflichtteile verletzt.
Wenn Sie das Zürcher Rote Kreuz mit einem Legat berücksichtigen möchten, können Sie dies im Testament beispielsweise so vermerken:
«Aus meinem Nachlass ist ein Vermächtnis über 15‘000 Franken an das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich, Thurgauerstrasse 36/38 18, 8050 Zürich, auszurichten.
Das Zürcher Rote Kreuz kann auch als Miterbe eingesetzt und ihm so ein bestimmter Anteil hinterlassen werden. Oder es kann als Alleinerbe bestimmt werden, wenn keine gesetzlichen Pflichterben vorhanden sind.
Wenn Sie das Zürcher Rote Kreuz als Mit- oder Alleinerben berücksichtigen möchten, können Sie dies beispielsweise so formulieren:
Als Miterbe: «Nach Ausrichtung aller Pflichtteile erhält das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich, Drahtzugstrasse 18, 8008 Zürich, den verbleibenden Nachlass.»
Alleinerbe: «Ich setzte das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich, Thurgauerstrasse 36/38, 8050 Zürich, als Alleinerben ein.»
Wenn Sie noch generelle Fragen zum Testament haben, beraten wir Sie auch gerne persönlich, oder Sie finden auf dieser Seite weitere Informationen zum Thema Testament und Nachlassplanung.
Verantwortliche Legate und Historisches
Dr. phil. I Lea Moliterni
Thurgauerstrasse 36/38
8050 Zürich
Schweiz
Erreichbar von Montag bis und mit Mittwochvormittag